Die Rheinhessen haben sich auch innerhalb des Großherzogtums Hessen ein großes Maß an Sonderrechten bewahren können. Das drückt sich sogar im Namen aus. So ging die Etablierung der Kurzform „Rhein-Hessen“ mit großherzoglichen Zugeständnissen einher.

Während der französischen Herrschaft (1797 – 1814) bildete Rheinhessen den nördlichen Teil des französischen Départements Donnersberg (Mont Tonnere). Mit der Aufteilung des Departements Donnersberg auf dem Wiener Kongress wurde das Gebiet um Mainz dem Großherzogtum Hessen zugesprochen.

Am 12. Juli 1816 trat Großherzog Ernst Ludwig die Herrschaft über die Region im Rheinknie an. Der Name Rheinhessen wurde für diesen Landesteil zunächst noch nicht verwendet. Anfänglich sprach man vom „Großherzoglich Hessischen Landesteil auf der linken Rheinseite“ oder „Großherzoglich Hessischen Landesbezirk auf der linken Rheinseite“.

Es sollte zwei Jahre dauern, bis sich die Region mit zahlreichen noch aus der Zeit der französischen Herrschaft übernommenen Rechten etablieren konnte und ein Provinzialrat eingeführt wurde. Mit dieser besonderen Form der Eigenständigkeit setzte sich auch die Kurzbezeichnung „Rheinhessen“ durch. Erstmals amtlich erwähnt wird „Rhein-Hessen“ in einer Verordnung vom 28. März 1818, in der Großherzog Ludwig I. die rheinhessische Provinzialregierung offiziell anerkennt.